§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der K&M-Projektplan GmbH und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgrundlage
Grundlage für die Ausführung der Leistungen ist das Angebot des Auftragnehmers.
§ 3 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Fliesen-, Maler-, Bodenbelags-, Trockenbau- sowie Sanierungsarbeiten. Estricharbeiten und Gerüstbau können durch Dritte oder Nachunternehmer ausgeführt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 4 Leistungen Dritter / Nachunternehmer
Leistungen durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte, zum Beispiel Gerüstbau oder andere Gewerke, sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Für deren Leistungen, Termine und Ausführung wird keine Haftung übernommen.
Werden Nachunternehmer durch den Auftragnehmer eingesetzt, erfolgen deren Leistungen im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers. Die Haftung richtet sich in diesen Fällen nach den Regelungen dieser AGB.
§ 5 Preise und Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Abschlagszahlungen sind entsprechend dem Baufortschritt zulässig.
Eine Skontogewährung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und setzt voraus, dass keine weiteren fälligen Forderungen bestehen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Fahrtkosten und Arbeitszeiten
Fahrtkosten, Rüstzeiten sowie An- und Abfahrtszeiten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
§ 7 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet. Zusätzlich wird für anteilige Materialkosten sowie den Einsatz von Werkzeugen und Betriebsmitteln ein prozentualer Zuschlag auf die Lohnkosten erhoben.
§ 8 Material und Eigentumsvorbehalt
Material wird durch den Auftragnehmer gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 9 Zusatzleistungen
Zusatzleistungen bedürfen grundsätzlich der Beauftragung und können auch mündlich vor Ort vereinbart werden.
§ 10 Termine und Ausführung
Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch Witterung, Materiallieferung oder andere Gewerke berechtigen nicht automatisch zu Schadensersatzansprüchen. Etwaige Schadensersatzansprüche richten sich nach den Haftungsregelungen in § 18 dieser AGB.
§ 11 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat Baustrom, Wasser sowie einen ungehinderten Zugang zur Baustelle kostenfrei bereitzustellen.
§ 12 Behinderung
Wird die Ausführung der Arbeiten durch Umstände verzögert, die der Auftraggeber oder Dritte zu vertreten haben, sind daraus entstehende Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen.
§ 13 Abnahme
Die erbrachten Leistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist oder wird die Leistung genutzt, gilt sie als abgenommen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilabnahmen für abgeschlossene Teilleistungen zu verlangen.
§ 14 Gefahrtragung
Für vom Auftragnehmer angelieferte Materialien und Gegenstände auf der Baustelle trägt der Auftraggeber die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung, sofern diese nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurden.
§ 15 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Aufmaßes. Für abgeschlossene Teilleistungen können Abschlagsrechnungen gestellt werden.
§ 16 Kündigung
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung der Arbeiten, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entgangenen Gewinn gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abzurechnen.
§ 17 Gewährleistung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach BGB. Gegenüber Unternehmern kann die VOB/B als Vertragsgrundlage vereinbart werden, sofern dies ausdrücklich schriftlich erfolgt.
§ 18 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 19 Datenschutz und Bonitätsprüfung
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
Der Auftragnehmer behält sich vor, im Einzelfall eine Bonitätsprüfung über Auskunfteien, zum Beispiel Creditreform, durchzuführen, sofern hierfür ein berechtigtes Interesse besteht.
§ 20 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
§ 21 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen grundsätzlich der Schriftform, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Mündlich vor Ort beauftragte Zusatzleistungen nach § 9 bleiben hiervon unberührt.
§ 22 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.